Allgemeine Geschäftsbedingungen der Druckerei Mehlis GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Druckerei Mehlis GbR

I. Geltungsbereich
§ 1   Die Druckerei Mehlis führt alle vom Auftraggeber erhaltenen Aufträge ausschließlich nur zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus, auch wenn der Auftrag nur mündlich erteilt worden ist.
§ 2   Jegliche Abweichung von diesen Regelungen bedarf der rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung.
§ 3   Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen insbesondere Einkaufsbedingungen oder Lieferbedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil. Gegenbestätigungen des Auftraggebers werden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 4   Die Druckerei Mehlis behält sich vor, angenommene Aufträge oder Teile davon in Fremdbetrieben ausführen zu lassen.

II. Auskünfte
§ 5   Auskünfte im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind technische Beschreibungen und Ratschläge in Schrift und Bild, egal ob öffentlich zugänglich oder persönlich erteilt, ebenso wie mündliche oder telefonische Beantwortung von Fragen aller Art.
§ 6   Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung seitens der Druckerei Mehlis für erteilte Auskünfte besteht nicht.

III. Gegenleistung
§ 7   Die im Angebot der Druckerei Mehlis genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
§ 8   Verpackungsmaterial wird zu den Selbstkosten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind der Druckerei Mehlis zu ersetzen bzw. zu vergüten.
§ 9   Vertragsgegenstand ist stets die Ware, die in der Auftragsbestätigung oder in Ermangelung derselben im Angebot durch die Druckerei Mehlis beschrieben ist. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von der Druckerei Mehlis ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 10   Ist das Angebot der Druckerei Mehlis mit einer Frist versehen, müssen Druckauftrag und Druckunterlagen, insbesondere die Druckdaten, spätestens am letzten Tag der im Angebot genannten Frist bei der Druckerei Mehlis eingegangen sein.

§ 11   Die Druckerei Mehlis wird durch die Angebote nicht gebunden, diese sind freibleibend. Leistungsbeschreibungen und Preise können auch ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Überschreitet insbesondere die Abwicklung eines Auftrages den Zeitraum von drei Monaten, so ist die Druckerei Mehlis berechtigt, die dem Auftrag zugrunde liegenden Preise insoweit anzupassen, als sich die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten (Lohn-, Gehalts-, Material- und allgemeine Geschäftskosten) erhöht haben.

IV. Auftragserteilung und -annahme
§ 12   Aufträge sind bindende Anträge des Auftraggebers für den Abschluss eines Vertrages. Sie können schriftlich per Post, per FAX oder per E-Mail sowohl mündlich oder telefonisch als auch durch Übermittlung der Auftragsdaten im Internet erteilt werden.
§ 13   Die Übersendung der Druckunterlagen in jeglicher Form gilt als Auftrag, wenn aus Sicht der Druckerei Mehlis der Wille erkennbar ist, dass nach diesen Daten Drucksachen in einer bestimmten Quantität und Qualität hergestellt werden sollen.
§ 14   Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei der Druckerei Mehlis eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügen der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten sowie die Absendung der Auftragsbestätigung.
§ 15   Die Druckerei Mehlis ist nicht verpflichtet Druckaufträge auszuführen, mit denen gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte eines Dritten verletzt werden. In derartigen Fällen hat die Druckerei Mehlis ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

V. Rechnungslegung und Zahlung
§ 16   Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von der Druckerei Mehlis gestellten Rechnungsbelege und der sonstigen Kosten.
§ 17   Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines derartigen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Lieferungsempfängers hierfür vorliegt.
§ 18   Bei Bestellungen Dritter gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Die Änderung einer bereits fakturierten Rechnung auf einen anderen Rechnungsempfänger auf Wunsch des Auftraggebers bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im Sinne des oben genannten. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Auftraggeber gleichzeitig, dass das Einverständnis des neuen Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

VI. Prüfausdrucke
§ 19   Ausdrucke des Auftraggebers oder andere von ihm zur Verfügung gestellte Muster dienen lediglich der Prüfung der Druckdaten, haben jedoch für den Druck durch die Druckerei Mehlis keinerlei Verbindlichkeit. Prüfausdrucke werden nur als verbindlich anerkannt, wenn sie von der Druckerei Mehlis selbst angefertigt wurden. Der Auftraggeber kann von der Druckerei Mehlis gegen besondere Vergütung die Erstellung die Erstellung eines Prüfausdruckes verlangen. Eine Farbverbindlichkeit ist auch bei von der Druckerei Mehlis hergestellten Prüfausdrucken ausgeschlossen.
§ 20   Der Auftraggeber kann von der Druckerei Mehlis gegen besondere Vergütung die Herstellung seiner Drucksachen nach einem von der Druckerei Mehlis erstellten Prüfausdruck verlangen. In diesen Fällen ist der Prüfausdruck in den durch die gegenüber dem Auflagendruck unterschiedliche Beschaffenheit von Gerät und Bedruckstoff bedingten Toleranzgrenzen verbindliche Vorlage für das Druckergebnis. Lässt sich ein dem Prüfausdruck entsprechendes Druckergebnis beim Auflagendruck nicht erzielen, so wird der Auftraggeber durch die Druckerei Mehlis unverzüglich hiervon unterrichtet.
§ 21   In den Grenzen des jeweils aktuellen Standes der Drucktechnik verbindlich sind nur die von der Druckerei Mehlis hergestellten Andrucke eines Auftrages, die auf der für den Druck der gesamten Auflage bestimmten Druckmaschine hergestellt werden. Der Auftraggeber kann von der Druckerei Mehlis gegen besondere Vergütung die Erstellung eines Maschinenandruckes verlangen.

VII. Druckfreigabe
§ 22   Die Druckfreigabe gilt grundsätzlich mit der Übersendung der Druckdaten als erteilt. Ist die Druckerei Mehlis mit der Herstellung eines Prüfausdruckes oder eines Maschinenandruckes beauftragt, so gilt die Prüffreigabe als erteilt, wenn der Auftraggeber ihr nach Kenntnisnahme nicht ausdrücklich widerspricht. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.

VIII. Zusätzliche Vergütung
§ 23   Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden, ebenso wie jedwede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten, insbesondere des Rechnungsempfängers, der Lieferanschrift, der Versandart oder des Zahlungsweges.
§ 24   Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Prüfandrucke, Änderung angelieferter oder übertragener Daten und ähnlicher Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag storniert oder nicht erteilt wird. Gleiches gilt für elektronische Datenübermittlung.
§ 25   Die Druckerei Mehlis ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, notwendige Vorarbeiten ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbständig auszuführen oder von Fremdfirmen ausführen zu lassen, wenn dies in dessen wirtschaftlichem Interesse liegt oder der Einhaltung des Fertigstellungsdatums des Auftrages dient. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet.
§ 26   Kommt es zum Vertragsrücktritt durch die Auftragsnehmerin aus wichtigem Grund oder genehmigt die Druckerei Mehlis den Vertragsrücktritt des Auftraggebers auf dessen Wunsch, so steht der Druckerei Mehlis Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu. Wenigstens sind die von der Druckerei Mehlis ab Auftragsannahme bereits erbrachten Leistungen zu vergüten. Gleiches gilt für die nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Lieferung der notwendigen Druckdaten durch den Auftraggeber. Zusätzlich zur regelmäßigen Vergütung wird in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15,00 / berechnet.

IX. Ausführung der Aufträge
§ 27   Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie, sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. So besteht insbesondere keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Druckplatten etc., die zur Erstellung des Endproduktes gefertigt wurden.
§ 28   Die Druckerei Mehlis führt alle Aufträge, sofern nicht anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht seitens der Druckerei Mehlis zu verantworten sind.

§ 29   Von der Druckerei Mehlis verschuldete Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von der Druckerei Mehlis infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist die jeweils neueste Ausgabe des Dudens maßgebend.
§ 30   Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen vom ihm eingeschalteten Dritten unterliegen abgesehen von offensichtlichen Mängeln keiner Prüfungspflicht seitens der Druckerei Mehlis.
§ 31   Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
§ 32   Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die Druckerei Mehlis ist berechtigt, aber nicht verpflichtet Kopien anzufertigen.

X. Vorauszahlungen
§ 33   Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier œ und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
§ 34   Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Druckerei Mehlis auch nachträglich Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die weitere Arbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Druckerei Mehlis auch dann zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung anderer Rechnungen an die Druckerei Mehlis in Verzug befindet.

XI. Fertigstellungstermine
§ 35   Die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich.
§ 36   Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch die Druckerei Mehlis sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat diese schriftlich durch die Setzung einer weiteren angemessenen Frist angedroht.
§ 37   Bei Nichteinhaltung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins ist der Druckerei Mehlis eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Diese Frist endet frühestens mit dem dritten Werktag nach Ablauf des ursprünglich geplanten Fertigstellungstermins. Geht die Weiterverarbeitung oder -veredlung über bloßes Schneiden und Falzen hinaus, so sind mindestens drei weitere Arbeitstage hinzuzurechnen.
§ 38   Nach fruchtlosem Ablauf der zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzten Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, jedoch darf die Druckerei Mehlis die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen.
§ 39   Fixtermine für die Auftragsfertigstellung im Sinne von § 361 BGB gelten grundsätzlich ab Werk und sind nur gültig, wenn sie von der Druckerei Mehlis schriftlich als ein solcher ‡verbindlicher Termin— bestätigt werden. Die Vereinbarung von Fixpreisen kommt nur mit einem angemessenen Aufschlag von mindestens 10 von Hundert auf den Angebotspreis wirksam zustande.
§ 40   Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt den Auftraggeber zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag, jedoch darf die Druckerei Mehlis die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten oder bereits angenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen. Zusätzlich haftet die Druckerei Mehlis für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch die Nichteinhaltung des Fixtermins entstehen, bis zur Höhe des Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossenen.
§ 41   Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb der Druckerei Mehlis als auch in dem Betrieb des Zulieferers oder Transporteurs, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Heizstoff- oder Kraftstoffmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie durch alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, die nicht von der Druckerei Mehlis zu vertreten sind, befreien diese von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten, diesen zu kündigen oder die Druckerei Mehlis für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist in diesen Fällen frühestens zwei Wochen nach Eintritt der beschriebenen Betriebsstörung möglich, jedoch nur, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist.
§ 42   Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Auftraggeber selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Verspätete Datenlieferung berechtigt die Druckerei Mehlis darüber hinaus zum Rücktritt unter Schadensersatzpflicht des Auftraggebers.
§ 43   Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Korrekturabzüge, Fertigungsmuster und anderer dem Auftraggeber zur Prüfung überlassener Vor- und Zwischenerzeugnisse ist die Lieferfrist jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tag des Eintreffens einer Stellungnahme bei der Druckerei Mehlis.
§ 44   Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen des Auftrages, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferfrist mit dem Tage, an dem die schriftliche Änderungsbestätigung des Auftraggebers bei der Druckerei Mehlis eintrifft.

XII. Lieferung und Versand
§ 45   Soll die Ware ausgeliefert oder vom Auftraggeber eingebrachte Gegenstände in dessen Auftrag zurückgesandt werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
§ 46   Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt die Druckerei Mehlis keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand.
§ 47   Transportversicherungen werden von der Druckerei Mehlis nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen; ansonsten ist die Ware nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Werden die Frachtkosten von der Druckerei Mehlis getragen, so haftet sie nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 48   Etwaige Regressansprüche gegen das mit Auslieferung oder Versand beauftragte Unternehmen tritt der Auftraggeber hierdurch vorsorglich und treuhänderisch an die Druckerei Mehlis ab. Die Druckerei Mehlis nimmt die Abtretung hierdurch an und wird diese Ansprüche nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt verfolgen und dem Auftraggeber im Falle der Verwirklichung solcher Ansprüche die jeweils eingebrachten Beträge gutschreiben.

XIII. Rechnungslegung
§ 49   Für die durch die Druckerei Mehlis hergestellten Waren und erbrachten Leistungen gilt die Holschuld des Auftraggebers.
§ 50   Die Rechnung wird spätestens unter dem Tag der Fertigstellung der von der Druckerei Mehlis hergestellten Waren erstellt. Sie setzt den Auftraggeber ab Fertigstellung in Annahmeverzug.
§ 51   Die Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums. Die Druckerei Mehlis kann ggf. bis zu vier Monaten nach Fertigstellung der Ware eine neue, berichtigte Rechnung erteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung auch vom Auftraggeber als genehmigt, es sei denn, sie wird zuvor unter Angabe der Beanstandung bei der Druckerei Mehlis gerügt, wobei diese Frist die Frist zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge entsprechend der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten kürzeren Fristen nicht berührt.
§ 52   Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. avisiertem Versand nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die die Druckerei Mehlis nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist die Druckerei Mehlis berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei dem Spediteur einzulagern. Die Druckerei Mehlis kann sich hierzu auch eines Lagerhalters bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie die durch Annahmeverweigerung bei Auslieferung entstehenden zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind der Druckerei Mehlis zu ersetzen.

XIV. Eigentumsvorbehalt
§ 53   Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung des dafür gegebenen Schecks oder Wechsels Eigentum der Druckerei Mehlis. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Geschäftsbetrieb des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Druckerei Mehlis gegen den Auftraggeber Eigentum der Druckerei Mehlis bleibt.
§ 54   Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung hierdurch an die Druckerei Mehlis ab. Die Druckerei Mehlis nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für die Druckerei Mehlis bestehenden Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als 20 von Hundert, so ist die Druckerei Mehlis auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.
§ 55   Die Be- und Verarbeitung der gelieferten Vorbehaltsware erfolgt für die Druckerei Mehlis als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Die Druckerei Mehlis behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist die Druckerei Mehlis auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
§ 56   Der Eigentumsvorbehalt der Druckerei Mehlis erlischt des Weiteren erst, wenn der Auftraggeber alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen hat.

XV. Zahlung und Zahlungsverzug
§ 57   Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) hat unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Auftraggeber kommt automatisch einen Monat nach Fertigstellung der Ware oder Leistung durch die Druckerei Mehlis in Zahlungsverzug.
§ 58   Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung gegenüber der Druckerei Mehlis in Verzug, so beträgt der Verzugszins fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB, es sei denn, die Leistung wurde für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers erbracht. In letzterem Fall beträgt der Verzugszins acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weist die Druckerei Mehlis nach, dass durch den Verzug ein höherer Schaden entstanden ist, insbesondere weil der Druckerei Mehlis infolge dessen selbst Kreditverbindlichkeiten bei einer deutschen Bank entstanden sind, so steht der Druckerei Mehlis die Geltendmachung des höheren Schadens zu.
§ 59   Schecks und Kreditkarten werden nur zahlungshalber, nicht erfüllungshalber angenommen. Die mit der Scheck- oder Kreditkartenzahlung für die Druckerei Mehlis verbundenen Fremdkosten trägt der Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit dem Scheckaussteller oder Kreditkarteninhaber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schecks oder Kreditkartenlastschriften dem bezogenen Bankinstitut vorgelegt, von diesem aber nicht bezahlt werden. In diesem Fall ist grundsätzlich eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 25,00 / fällig, wobei der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten bleibt.

§ 60   Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt und gerät er mit der Zahlung in Verzug, so steht der Druckerei Mehlis das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen, Rechnungen zu verlangen.
§ 61   Die Druckerei Mehlis hat bei Zahlungsverzug des Auftraggebers das Recht, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Im Fall periodischer Arbeiten kann die Druckerei Mehlis bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers den Vertrag nach Setzen einer angemessenen Nachfrist fristlos kündigen.

XVI. Aufrechnungsverbot
§ 62   Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

XVII. Beanstandungen, Reklamation und Mängelgewährleistung
§ 63   Hat der Auftraggeber keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen durch die Druckerei Mehlis erstellten Prüfausdruck abgenommen, so ist die Druckerei Mehlis von jeglicher Haftung frei. Reklamationen werden in diesen Fällen grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn sie Beziehen sich auf Mängel, für die das Fehlen des Ausdruckes, Prüfausdruckes oder Andruckes ohne jede Bedeutung ist.
§ 64   Die Druckerei Mehlis übernimmt die Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit der Druckdaten beruhen, in all den Fällen, in denen diese Druckdaten im Rahmen des Auftrages von der Druckerei Mehlis selbst erstellt wurden oder in denen die Druckerei Mehlis auf Wunsch des Auftraggebers dessen Druckdaten verändert hat oder in denen die mangelnde Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten offensichtlich ist.
§ 65   Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen.

§ 66   Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche bzw. versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Prüfung nicht zu finden sind, sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.
§ 67   Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 von Hundert der bestellten Auflage gelten nicht als Mangel und sind hinzunehmen, wobei jede Vertragspartei die Berechnung der tatsächlich gelieferten Menge verlangen kann. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 von Hundert, unter 2.000 kg auf 15 von Hundert.
§ 68   Jegliche Haftung für Mängel bei klebegebundenen Produkten in Dispersions- oder Schmelzklebung, die auf Unverträglichkeit von bereitgestelltem Papier, Klebstoff und Druckfarben beruhen, ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 69   Geringfügige und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichung vom Vertrag ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden.
§ 70   Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
§ 71   Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Druckerei Mehlis nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. Die Druckerei Mehlis kann sich durch Abtretung dieser Ansprüche an den Auftraggeber von dieser Haftung befreien und haftet in diesem Fall wie ein Bürge, sofern die Ansprüche gegen den Zulieferanten nicht durchsetzbar sind.
§ 72   Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierungen, Imprägnierungen usw. haftet die Druckerei Mehlis nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
§ 73   Bei berechtigter Beanstandung gewährt die Druckerei Mehlis nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung und Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.
§ 74   Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe der reklamierten Waren an die Druckerei Mehlis. Die Nichtrückgabe der reklamierten Ware zieht den Verlust sämtlicher Rechte des Auftraggebers aus der Reklamation nach sich. Wird nur ein Teil der gelieferten Waren zurückgegeben, so verliert der Auftraggeber seine Rechte aus der Reklamation nur für den nicht zurückgegebenen Teil und hat die von der Druckerei Mehlis für diesen Teil gestellten Rechnungsbetrag ohne Abzug zu zahlen.
§ 75   Für die Nacherfüllung steht der Druckerei Mehlis eine angemessene Frist zur Verfügung. Die Frist endet frühestens mit dem vierten Werktag nach dem Tag des Einganges der zurückgegebenen Waren bei der Druckerei Mehlis. Geht die Weiterverarbeitung der Ware über bloßes Schneiden oder Falzen hinaus, so ist für jede notwendige Verarbeitungsmaßnahme wenigstens ein Werktag hinzuzurechnen.
§ 76   Im Fall misslungener, verzögerter oder unterbliebener Nacherfüllung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatz und Minderung vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dies mindestens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.
§ 77   Die Rückgängigmachung des Vertrages ist mithin ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert.
§ 78   Veranlasst der Auftraggeber die Druckerei Mehlis, Halb- und Fertigerzeugnisse ohne jede Prüfung durch den Auftraggeber zur Weiterverarbeitung an Dritte zu senden, so übernimmt die Druckerei Mehlis keine Haftung für etwaige Fehler.

XVIII. Haftung
§ 79   Die Druckerei Mehlis haftet, sofern nicht aufgrund vorliegender Regelungen ausdrücklich ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragsbestandteile haftet die Druckerei Mehlis nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Die Haftung für Schäden aller Art, die dem Auftragnehmer oder einem Dritten durch Mängel der Waren oder durch einen von der Druckerei Mehlis grob fahrlässig verschuldeten Mangel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
§ 80   Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die Druckerei Mehlis, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn sie lediglich auf leichter Fahrlässigkeit und nicht auf der Verletzung einer essentiellen vertraglichen Verpflichtung beruhen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Druckerei Mehlis die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Darüber hinaus sind hiervon Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels nicht erfasst, sofern dieser seitens der Druckerei Mehlis arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Der in Satz 1 aufgeführte Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus dem deutschen Produkthaftungsgesetz.
§ 81   Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Druckerei Mehlis auf dem Klagewege geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, sofern bisher kein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.

XIX. Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz
§ 82   Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages durch die Druckerei Mehlis Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die Druckerei Mehlis von allen Ansprüchen Dritten wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
§ 83   Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen kreativen Leistungen der Druckerei Mehlis, insbesondere an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen, Layouts, Textmarken und dergleichen, verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelungen, der Druckerei Mehlis. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum. Diese können dem Auftraggeber oder einem Dritten durch eine entsprechende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung übertragen werden. Diese Rechte gehen erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgeltes in das Eigentum des Auftraggebers oder eines Dritten über.

XX. Verwahrung
§ 84   Das Aufbewahren oder auf Lager nehmen von z.B. Vorlagen, Reinzeichnungen, Retuschen, Datenträgern, Lithographien, Druckplatten, Druckarbeiten, fremden Papieren usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Eine Haftung der Druckerei Mehlis für Beschädigung oder Verlust ist ausgeschlossen, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart wird oder der Druckerei Mehlis nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 85   Eingebrachte oder übersandte Sachen werden, sofern sie vom Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellt worden sind, mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und verwahrt. Eine Haftung der Druckerei Mehlis wegen Beschädigung oder Verlust ist jedoch ausgeschlossen, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart wird oder der Druckerei Mehlis mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 86   Die Rücksendung von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten wird für jeden Druckauftrag mit der in der Preisliste veröffentlichen Pauschale zuzüglich der seitens der Druckerei Mehlis verauslagten Entgelte für Fracht- und Kurierkosten berechnet.

XXI. Datenspeicherung
§ 87   Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mittelbar oder unmittelbar vom Auftraggeber oder Dritten erhaltenen Daten jeglicher Art werden von der Druckerei Mehlis im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes auf deren EDV- Anlage oder Datenträgern gespeichert, bearbeitet und übermittelt.
§ 88   Die Druckerei Mehlis ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung geltender Datenschutzbestimmungen an Dritte, insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen oder Inkassounternehmen, weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter Interessen der Druckerei Mehlis dient. Die Weitergabe der Daten erfolgt auch im notwendigen Umfang an Vertragsunternehmen, die seitens der Druckerei Mehlis mit der Auftragsdurchführung betraut sind.
§ 89   Personenbezogene Daten werden auf schriftlichen Antrag des Betroffenen gelöscht. Die Löschung findet unverzüglich nach Eingang des Antrages bei der Druckerei Mehlis statt. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gespeichert sind, findet die Löschung unverzüglich nach Ablauf der Mindestaufbewahrungsfristen statt.

XXII. Periodische Arbeiten
§ 90   Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

XXIII. Impressum
§ 91   Die Druckerei Mehlis kann in den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

XXIX. Schlussbestimmungen
§ 92   Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenen Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, Nordhausen.
§ 93   Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist Nordhausen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person des Inlands ist, die für private Zwecke handelt.
§ 94   Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN- Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 95   Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen enthalten, die unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber gesetzlich ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die im wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber gesetzlich zulässig ist.
§ 96   Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen in wirksamer Form am nächsten kommt.

Nordhausen den 26.08.2022